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Im Privatkundenbereich bieten wir Ihnen in unserer MTS-Versicherungswelt eine umfassende Palette an maßgeschneiderten Versicherungsprodukten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser Team von erfahrenen Versicherungsexperten steht Ihnen kompetent zur Seite, um Ihnen die bestmögliche Beratung und Betreuung zu bieten. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Unabhängigkeit in der Vermittlung von Versicherungen, um sicherzustellen, dass Sie immer die richtige Absicherung erhalten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und lassen Sie uns gemeinsam die ideale Versicherungslösung für Sie finden. Entdecken Sie die Vielfalt und Qualität unseres Angebots im Privatkundenbereich der MTS-Versicherungswelt und sichern Sie sich Ihren individuellen Schutz für alle Lebenslagen.

Innovative Lösungen setzen neue Maßstäbe                                                                        

Ärzte Haft­pflichtversicherung Freiberuflich

Ärzte Haft­pflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte

Für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte ist die Haft­pflichtversicherung seit dem Jahr 2010 eine gesetzliche Pflichtversicherung. Gesetzliche Grundlage ist für Humanmediziner § 52d Ärztegesetz und für Zahnärzte § 26c Zahnärztegesetz. Der Nachweis für das Bestehen der Pflichtversicherung muss direkt vom Versicherer an die jeweilige Landeskammer übermittelt werden. Eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit ohne Nachweis einer gesetzeskonformen Haft­pflichtversicherung ist in Österreich nicht möglich.

Warum ist die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte eine gesetzliche Pflichtversicherung?

Zwingend können Haft­pflichtversicherungen dort sein, wo der Gesetzgeber ein besonderes Risiko sieht, etwa in der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht. Daher müssen Fahrzeughalter eine Kfz-Haft­pflichtversicherung abschließen. Aufgrund derselben Logik definiert der Gesetzgeber für immer mehr Berufe gesetzlich verpflichtenden Haft­pflicht-Versicherungsschutz, damit ein allenfalls erhobener Schadenersatzanspruch jedenfalls befriedigt werden kann: so auch für Ärzte und Zahnärzte.

Wovor schützt die Ärzte Haft­pflichtversicherung den Arzt bzw. die Ärztin?

Die Haft­pflichtversicherung schützt den Arzt bzw. die Ärztin vor der finanziellen Inanspruchnahme durch Dritte, das sind im wesentlichen Patienten. Außerdem kommt es immer wieder zu Regressen, zum Beispiel von Krankenanstalten, wenn sich herausstellt, dass aufgrund von Behandlungsfehlern Folgebehandlungen erforderlich wurden. Diese werden dann zum Beispiel vonseiten des leistungserbringenden Sozialversicherers vom Behandler oder dessen Haft­pflichtversicherung rückgefordert.

Welche Vorteile bringt die Ärzteservice Haft­pflichtversicherung mit sich?

Die Ärzteservice Berufshaftpflichtversicherung bietet über den gesetzlichen Deckungsumfang hinaus, viele weitere Vorteile um Sie umfassend abgesichert zu wissen:

  • Versicherungssumme bis 10 Millionen wählbar
  • Rückwärtsdeckung für die gesamte medizinische Tätigkeit ab Beginn der Berufsausübung
  • Deckung für kosmetische Operationen auch ohne medizinische Indikation
  • Schäden aufgrund Wrongful Birth, Wrongful Life, Wrongful Conception sind ebenfalls vollumfänglich versichert.

Mitversicherte Tätigkeiten

Neben den genannten Vorteilen sind Notarzteinsätze, Tätigkeiten als Belegarzt, Tätigkeiten als Sportarzt, Vertretungsarzt, Schularzt, Betriebsarzt und Amtsarzt ebenfalls mitversichert.

Haft­pflichtversicherung im Zusammenhang freiwilliger medizinischer Leistungen

Wenn Sie bereits eine Haft­pflichtversicherung für freiberuflich tätige ÄrztInnen und ZahnärztInnen bei Ärzteservice abgeschlossen haben, sind freiwillige medizinische Leistungen im Zusammenhang mit dem Corona Einsatz jedenfalls mitversichert.

Haft­pflichtversicherung im Zusammenhang mit Corona-Impfung

Bei bleibenden Schädigungen greift das Impfschadengesetz. Allerdings kann ein Arzt zur Verantwortung gezogen werden, etwa wenn es zu Aufklärungsfehlern oder einer fehlenden Aufklärung über die Impfrisiken kommt. Hier greift die Ärzte Haft­pflichtversicherung. Patienten können bei schwereren Folgewirkungen, zum Beispiel mehrtägiger Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Impfung, auf Schadenersatz durch Verdienstentgang klagen. Ärzteservice stellt für alle Ärzteservice Kunden mit bestehender Haft­pflichtversicherung, egal ob angestellt oder freiberuflich tätig, den erweiterten Versicherungsschutz für die Tätigkeit im Zuge von Massenimpfungen kostenlos zur Verfügung.

Bei Fragen oder Anliegen sind wir selbstverständlich gerne für Sie da!

Für Anfragen betreffend Ordinationsgemeinschaften, Ärzte-GmbHs, Gemeinschaftspraxen, Krankenanstalten und Ambulatorien verwenden Sie bitte den Fragebogen Sondertarifierung.

Geben Sie uns Ihre Wünsche bekannt. Gerne beraten wir Sie persönlich,
oder kontaktieren Sie den Ver­sicherungs­makler Ihres Vertrauens.

Ärzte Haft­pflichtversicherung Angestellt

 

Ärzte Exzedenten Haft­pflichtversicherung

 

Ärzte Haft­pflichtversicherung Sachverständige

 

Ärzte Rechts­schutz­ver­si­che­rung Freiberuflich

 

 

Ärzte Rechts­schutz­ver­si­che­rung Angestellt

 

 

Ordination Technik Kasko Versicherung

 

 

Ordination Einzelgeräte Kasko Versicherung

 

 

Ärzte Betriebsunterbrechungsversicherung

 

 

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Ärzte Unfall­ver­si­che­rung

 

 

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Ärzte Kranken­ver­si­che­rung

Ärzte Cyberversicherung

 

Ärzte Cyberversicherung

 

 

 

 
     

 

 


Unser breites Spektrum an Produkten bietet Ihnen die Möglichkeit, die passende Versicherung oder Vorsorgelösung für Ihre persönlichen Anforderungen zu finden. Egal ob Sie eine bestimmte Versicherung suchen oder eine umfassende Vorsorgeplanung benötigen – Mit unseren maßgeschneiderten Versicherungslösungen sorgen wir dafür, dass Sie sich keine Sorgen mehr um unvorhergesehene Ereignisse machen müssen. Ihre Lebensqualität zu erhalten und zu stärken, ist unser oberstes Ziel. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihre Sicherheit & Lebensqualität langfristig zu gewährleisten.

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